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   BVerwG, 16.11.1981 - 2 B 55.80   

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BVerwG, 16.11.1981 - 2 B 55.80 (https://dejure.org/1981,2723)
BVerwG, Entscheidung vom 16.11.1981 - 2 B 55.80 (https://dejure.org/1981,2723)
BVerwG, Entscheidung vom 16. November 1981 - 2 B 55.80 (https://dejure.org/1981,2723)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Begriff des Verfahrensmangels - Änderung einer Amtsbezeichnung

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Wird zitiert von ... (5)

  • BVerwG, 26.09.1988 - 2 B 132.88
    Ein Mangel des gerichtlichen Verfahrens ist zwar stets gegeben, wenn das Gericht infolge unrichtiger Anwendung von Verfahrensvorschriften, sei es auch nur zum Teil, durch Prozeß- statt durch Sachurteil entschieden hat (ständige Rechtsprechung; vgl. BVerwGE 13, 239 ; 30, 111 [BVerwG 03.07.1968 - V C 105/67]; Beschlüsse vom 16. November 1981 - BVerwG 2 B 55.80 - und vom 15. Februar 1982 - BVerwG 2 B 37.81 -).
  • BVerwG, 26.02.1986 - 2 B 47.85
    Ein Mangel des gerichtlichen Verfahrens ist zwar stets dann gegeben, wenn das Gericht infolge unrichtiger Anwendung von Verfahrens Vorschriften, sei es auch nur zum Teil, durch Prozeß- statt durch Sachurteil entschieden hat (ständige Rechtsprechung; BVerwGE 13, 239 ; 30, 111 [BVerwG 03.07.1968 - V C 105/67]; Beschlüsse vom 16. November 1981 - BVerwG 2 B 55.80 - und vom 15. Februar 1982 - BVerwG 2 B 37.81 -).
  • BVerwG, 07.09.1989 - 2 B 110.89

    Ausschluss von der Ausübung der Tätigkeit des Richteramtes

    Ein Mangel des gerichtlichen Verfahrens ist zwar stets dann gegeben, wenn ein Gericht infolge unrichtiger Anwendung von Verfahrensvorschriften durch Prozeß- statt durch Sachurteil entschieden hat (ständige Rechtsprechung; vgl. BVerwGE 13, 239 ; 30, 111 [BVerwG 03.07.1968 - V C 105/67] ; Beschlüsse vom 16. November 1981 - BVerwG 2 B 55.80 - und vom 15. Februar 1982 - BVerwG 2 B 37.81 -).
  • BVerwG, 15.02.1982 - 2 B 37.81

    Grenzen einer zulässigen bildungspolitischen Betätigung durch einen verbeamteten

    Ein Mangel des gerichtlichen Verfahrens ist zwar stets dann gegeben, wenn das Gericht infolge unrichtiger Anwendung von Verfahrensvorschriften, sei es auch nur zum Teil, durch Prozeß- statt durch Sachurteil entschieden hat (ständige Rechtsprechung; u.a. Beschlüsse vom 13. April 1977 - BVerwG 2 B 58.76 - und vom 16. November 1981 - BVerwG 2 B 55.80 -).
  • BVerwG, 16.10.1989 - 2 B 134.89

    Zulassung zum Aufstieg - Rechtsschutzbedürfnis für die Klage eines Beamten auf

    Ein Mangel des gerichtlichen Verfahrens ist zwar stets dann gegeben, wenn ein Gericht infolge unrichtiger Anwendung von Verfahrensvorschriften durch Prozeß- statt durch Sachurteil entschieden hat (ständige Rechtsprechung; vgl. BVerwGE 13, 239 ; 30, 111 [BVerwG 03.07.1968 - V C 105/67]; Beschlüsse vom 16. November 1981 - BVerwG 2 B 55.80 - und vom 15. Februar 1982 - BVerwG 2 B 37.81 -).
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   OVG Berlin, 12.09.1980 - 2 B 55.80   

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OVG Berlin, 12.09.1980 - 2 B 55.80 (https://dejure.org/1980,20381)
OVG Berlin, Entscheidung vom 12.09.1980 - 2 B 55.80 (https://dejure.org/1980,20381)
OVG Berlin, Entscheidung vom 12. September 1980 - 2 B 55.80 (https://dejure.org/1980,20381)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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